Deutsche Arbeitsfront

Deutsche Arbeitsfront
I
Deutsche Arbeitsfront
 
Hitler ließ den 1. Mai, den traditionellen Kampftag der Arbeiterbewegung, zum »Tag der nationalen Arbeit« und erstmals zum gesetzlichen Feiertag erklären. Schon der 1. Mai 1933 wurde mit eindrucksvoll inszenierten Massenkundgebungen, an denen auch die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Gewerkschaften teilnahmen, festlich begangen. Die Massen der Arbeiter, die bei der letzten Reichstagswahl am 5. März 1933 ihre Stimmen nicht den Nationalsozialisten, sondern der SPD oder der KPD gegeben hatten, sollten mit diesen Maifeiern für die Partei Hitlers gewonnen werden. Die Hoffnung der Gewerkschaftsführer, dass sich nun eine Zusammenarbeit zwischen ihren Organisationen und der »Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation« (NSBO) anbahnen würde, zerstoben bereits am folgenden Tage; denn am 2. Mai besetzten in ganz Deutschland SA- und SS-Einheiten alle Gewerkschaftshäuser. Leitende Funktionäre wurden verhaftet, das Gewerkschaftsvermögen beschlagnahmt. Wenige Tage später wurden alle Gewerkschaftsmitglieder in die neue, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einheitlich erfassende Organisation der »Deutschen Arbeitsfront« (DAF) zwangsüberführt. Auch die christlichen Gewerkschaften wurden kurz danach aufgelöst und ihre Mitglieder in die DAF eingereiht. In der Deutschen Arbeitsfront, so verkündete die Parteipresse, sei die deutsche Volksgemeinschaft verwirklicht, seien die alten Klassengegensätze aufgehoben. Die Tarifautonomie der Sozialpartner wurde durch die neu geschaffene Institution des staatlichen »Treuhänders der Arbeit« ersetzt. Die Mitgliedschaft in der DAF war formell freiwillig, doch wurde auf die Arbeitnehmer starker Druck ausgeübt, der Organisation beizutreten (1942: ca. 25 Millionen Mitglieder). Die Deutsche Arbeitsfront war, gestützt auf ihr hohes Beitragsaufkommen und auf das Vermögen der aufgelösten Gewerkschaften, Trägerin der »Nationalsozialistischen Gemeinschaft Kraft durch Freude« (KdF; Gestaltung von Urlaub und Reisen, Durchführung der Volksbildung).
II
Deutsche Arbeitsfront,
 
Abkürzung DAF, gegründet am 10. 5. 1933 nach der Auflösung der Gewerkschaften unter dem Druck der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik, hatte die Aufgabe, die in ihr zusammengefassten Arbeiter, Angestellten und Unternehmer dem uneingeschränkten Machtanspruch A. Hitlers zu unterwerfen, ideologisch im Sinne des Nationalsozialismus zu beeinflussen und in diesem Rahmen ihre Mitglieder sozial zu betreuen. Nach der VO vom 24. 10. 1934 war die DAF ein der NSDAP angeschlossener Verband, der dem Reichsorganisationsleiter (R. Ley) unterstand. Die Mitgliedschaft in der DAF beruhte formalrechtlich auf Freiwilligkeit, wurde tatsächlich jedoch sehr oft unter starkem politischen Druck auf den Einzelnen erzwungen. 1938 umfasste die DAF etwa 20 Mio. Mitglieder. Die verschiedenen Wirtschaftszweige wurden als »Reichsbetriebsgemeinschaften« der DAF eingegliedert (insgesamt 18). Außerdem waren als korporative Mitglieder auch die Reichskulturkammer, die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und der Reichsnährstand angeschlossen. Eine Sonderdienststelle der DAF war die nationalsozialistische Gemeinschaft »Kraft durch Freude« für Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Dank ihrer hohen Mitgliederzahl und des angeeigneten Gewerkschaftsvermögens war die DAF in der Lage, zahlreiche eigene wirtschaftliche Unternehmen zu entwickeln (z. B. Bank deutscher Arbeit, Volkswagenwerk in Wolfsburg, Heimstättensiedlungswerk, Versicherungs- und Verlagsunternehmen). Am 10. 10. 1945 wurde die DAF durch das Kontrollratsgesetz Nummer 2 aufgelöst.

Universal-Lexikon. 2012.

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